Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Offerten, Lieferungen und Leistungen der Elian Gerüstbau GmbH (nachfolgend «Auftragnehmerin»), insbesondere für Planung, Montage, Vermietung und Demontage von Gerüsten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Preisangaben auf der Website sind unverbindliche Richtwerte; massgebend ist die schriftliche Offerte. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung der Offerte zustande.
3. Leistungsumfang
Im Preis enthalten sind – soweit offeriert – Transport, Montage, Grundstandzeit und Demontage des Gerüsts. Das Gerüst entspricht bei Übergabe der Norm SN EN 12811 sowie der Bauarbeitenverordnung (BauAV) und wird dokumentiert übergeben. Zusatzleistungen wie Umbauten, Standzeit-Verlängerungen, Wetterschutz oder Sonderkonstruktionen werden separat verrechnet.
4. Standzeit und Miete
Die Grundstandzeit ist in der Offerte ausgewiesen. Nach deren Ablauf verlängert sich die Miete automatisch zum offerierten Ansatz, bis die Demontage schriftlich freigemeldet wird. Die Freimeldung hat mindestens fünf Arbeitstage vor dem gewünschten Demontagetermin zu erfolgen.
5. Pflichten der Bauherrschaft
- Freie Zufahrt und geeignete Aufstellflächen zum vereinbarten Termin
- Rechtzeitige Information über Leitungen, Untergrund und besondere Gefahren
- Einholen von Bewilligungen für Gerüste auf öffentlichem Grund, sofern nicht ausdrücklich durch die Auftragnehmerin übernommen
- Keine eigenmächtigen Änderungen am Gerüst – Anpassungen erfolgen ausschliesslich durch die Auftragnehmerin
- Meldung erkennbarer Mängel oder Schäden am Gerüst ohne Verzug
6. Nutzung durch Dritte
Das Gerüst darf durch die am Bau beteiligten Gewerke bestimmungsgemäss genutzt werden. Die Bauherrschaft stellt sicher, dass alle Nutzer die geltenden Sicherheitsvorschriften einhalten und die zulässigen Lasten nicht überschreiten.
7. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die nachweislich durch mangelhafte Montage oder mangelhaftes Material verursacht wurden. Für Schäden aus unsachgemässer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen, Überlastung oder höherer Gewalt wird jede Haftung abgelehnt, soweit gesetzlich zulässig. Das Gerüst bleibt Eigentum der Auftragnehmerin.
8. Zahlung
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei grösseren Projekten kann eine Teil- oder Anzahlung vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss OR geschuldet.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Cham (ZG), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.