
Notfall-Gerüstbau
Notgerüst, Notdach und Dachfanggerüst nach Hagel-, Sturm- und Wasserschäden – schnell gesichert, sauber dokumentiert für die Versicherung.
Das bieten wir.
Ein Hagelzug zerschlägt Ziegel, Dachfenster und Solarmodule, ein Sturm deckt Dächer ab – und der nächste Regen läuft ins Gebäude. Unser Notfall-Gerüstbau sichert beschädigte Dächer mit Notdach oder Abdeckung, stellt das Dachfanggerüst für Dachdecker, Spengler und Solarteure und bleibt bis zur abgeschlossenen Sanierung stehen. Nach grossen Unwettern vergeben wir Termine nach Dringlichkeit: offene Dächer und bewohnte Gebäude zuerst.
Leistungsumfang
- Notdach und Abdeckung über offenen Dachflächen, Dachfenstern und Lichtkuppeln
- Dachfanggerüst als sicherer Zugang für Dachdecker, Spengler und Solarteure
- Fassadengerüst für Schäden an Verputz, Storen, Blechen und Fassaden-PV
- Offerte und Fotodokumentation im Format fürs Versicherungsdossier
- Sammelaufträge für Verwaltungen und Handwerksbetriebe mit Objektlisten
Häufige Fragen – Notfall-Gerüstbau.
Direkte Antworten auf die wichtigsten Fragen – für alles Weitere sind wir telefonisch oder über das Formular erreichbar.
Wie schnell ist das Notgerüst vor Ort?
Bei akuter Wassergefahr – offenes Dach, bewohntes Gebäude – priorisieren wir die Sofortsicherung: Abdeckung oder Notdach meist innert 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Anfrage, das komplette Gerüst für die Sanierung innert weniger Tage. Nach grossflächigen Unwettern arbeiten wir mit Montage-Touren nach Region und Dringlichkeit; ein Anruf unter 079 903 87 55 ist der schnellste Weg.
Was kostet ein Notgerüst?
Das hängt vom Schadenbild ab: Ein Dachfanggerüst für die Dachreparatur an einem Einfamilienhaus liegt als Richtwert bei CHF 2'000–4'000, ein Notdach wird nach abzudeckender Fläche offeriert. Wir offerieren zum Fixpreis nach Besichtigung oder Fotos – in einem Format, das Ihre Gebäudeversicherung direkt ins Schadendossier übernehmen kann.
Übernimmt die Versicherung das Notgerüst?
Hagel und Sturm sind Elementarschäden und über die Gebäudeversicherung gedeckt – in den meisten Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung. Sofortmassnahmen zur Schadenminderung wie Notdach, Abdeckung und Sicherungsgerüst gehören in der Regel zu den versicherten Kosten, weil sie den teureren Wasserschaden verhindern. Klären Sie den Umfang kurz mit Ihrer Versicherung; unsere Offerte ist dafür aufgebaut.
Braucht es auch im Notfall ein BauAV-konformes Gerüst?
Ja. Die Bauarbeitenverordnung kennt keine Notfall-Ausnahme: Ab 3 Metern Absturzhöhe braucht jede Dacharbeit eine Absturzsicherung, beim Steildach das Dachfanggerüst. Gerade nach Unwettern kontrolliert die SUVA verstärkt. Für reine Sichtkontrollen oder das Auflegen einer Plane gibt es schlankere Lösungen – das besprechen wir am Telefon.
Arbeiten Sie mit Dachdeckern und Solarteuren zusammen?
Ja, nach Hagelereignissen sind wir Gerüstpartner für Dachdecker-, Spengler- und Solarbetriebe: Sie melden uns Ihre Objekte gesammelt, wir planen Montage-Touren und übergeben jedes Gerüst abgenommen mit Gerüstausweis. So kommen Ihre Leute direkt zum Arbeiten – ohne eigene Gerüstlogistik im Peak.
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