Energetische Sanierung: Gerüst, Ablauf und Fördergelder
Bei der energetischen Sanierung ist das Gerüst Dauergast: Aussendämmung, Fensterersatz, neue Dachhaut und PV-Anlage laufen idealerweise über dieselbe Konstruktion. Und weil das Gerüst zu den anrechenbaren Nebenkosten gehört, fördern kantonale Programme es indirekt mit.

Das Gerüst bei der Aussendämmung
Eine Aussendämmung verändert die Fassadengeometrie um 16 bis 30 Zentimeter – das Gerüst muss deshalb mit grösserem Wandabstand geplant werden, und die Anker werden durch die Dämmebene gesetzt und beim Rückbau thermisch sauber verschlossen. Nach dem Verputz versetzen wir die Beläge näher an die neue Fassade für die Endarbeiten.
Kommen Fensterersatz und Dacharbeiten dazu, gehören Konsolstellungen an den Leibungen und ein Dachfang von Anfang an in die Planung. Wer die PV-Anlage im selben Zug montiert, nutzt das ohnehin stehende Gerüst – der wirtschaftlichste Zeitpunkt überhaupt.
Förderung: Das Gebäudeprogramm
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert Dämm-Massnahmen pro Quadratmeter gedämmter Fläche; die Zuger, Luzerner und Aargauer Programme kennen je eigene Ansätze und Bedingungen – wichtig: Gesuch vor Baubeginn stellen. Die Gerüstkosten zählen zu den anrechenbaren Installationskosten der Massnahme. Zusätzlich sind Sanierungskosten in den meisten Kantonen steuerlich abzugsfähig, auf Wunsch verteilt über mehrere Steuerperioden.
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