Gerüst am Mehrfamilienhaus: Leitfaden für Verwaltungen und StWEG
Ein bewohntes Mehrfamilienhaus einzurüsten ist Routinearbeit – wenn die Kommunikation stimmt: schriftliche Bewohnerinformation vor Montagestart, jederzeit freie und geschützte Hauszugänge, klare Regeln zu Balkonen und Storen und eine Verwaltung, die einen festen Ansprechpartner beim Gerüstbauer hat.

Was Bewohner wissen müssen
Vor der Montage informieren wir die Haushalte schriftlich: Termin und Dauer, was auf Balkonen weggeräumt werden muss, dass Storen während der Bauzeit eingefahren bleiben, und an wen man sich bei Fragen wendet. Während der Standzeit gilt: Eingänge bleiben frei und über Schutzdächer gesichert, Briefkästen und Klingeln erreichbar, Notausgänge und Fluchtwege jederzeit offen.
Zum Thema Sicherheit gehört auch Einbruchschutz: Ein Gerüst erleichtert den Zugang zu oberen Geschossen. Wir empfehlen der Verwaltung, die Bewohner ans Schliessen der Fenster zu erinnern – zusätzlich sichern wir Leiterngänge ausserhalb der Arbeitszeiten und bieten auf Wunsch Bautrittssicherungen an.
Etappen, Kosten, Beschlüsse
Bei StWEG braucht die Sanierung einen Versammlungsbeschluss – unsere detaillierte Offerte mit Fläche, Standzeit und Optionen liefert die Entscheidungsgrundlage. Grössere Liegenschaften rüsten wir etappenweise ein und um; das senkt die Gerüstkosten und verkürzt die Belastung pro Fassade. Nach Abschluss dokumentieren wir die Demontage und den Zustand – sauber fürs Dossier der Verwaltung.
Weiterführend
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