Wer zahlt das Gerüst? Bauherr, Handwerker und Versicherung
In der Regel zahlt die Bauherrschaft das Gerüst – denn es dient allen Gewerken gemeinsam. Die Direktvergabe an den Gerüstbauer ist dabei meist günstiger, als das Gerüst über einen Handwerker mit Zuschlag einzukaufen. Bei Sturm- und Elementarschäden übernimmt oft die Gebäudeversicherung.

Der Normalfall: Bauherr bestellt direkt
Maler, Dachdecker, Spengler und Fensterbauer brauchen alle dasselbe Gerüst. Bestellt es die Bauherrschaft direkt beim Gerüstbauer, zahlt sie einmal – transparent und ohne Zwischenmarge. Kauft dagegen jeder Handwerker «sein» Gerüst ein, zahlen Sie Zuschläge oder schlimmstenfalls doppelt.
In Werkverträgen lohnt sich ein klarer Passus: «Gerüst bauseits gestellt» – dann kalkulieren die Handwerker ohne Gerüstanteil, und Sie behalten die Kontrolle über Standzeit und Kosten.
Sonderfälle: Versicherung und Nachbarn
Nach Sturm-, Hagel- oder Wasserschäden gehört das Gerüst zu den Wiederherstellungskosten – die Gebäudeversicherung übernimmt es in der Regel mit, wenn es im Schadenfall nötig ist. Wir liefern die detaillierte Offerte fürs Dossier. Nutzt ein Nachbar das Gerüst mit (etwa an der Grenzmauer), wird der Anteil fair aufgeteilt – am besten vorab schriftlich.
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