Standzeit & Gerüstverlängerung
Die Standzeit ist die Zeitspanne zwischen Montage und Demontage eines Gerüsts. In Gerüstbau-Offerten ist üblicherweise eine Grundstandzeit von zwei bis drei Monaten im Preis enthalten; danach wird die weitere Miete pro Woche oder Monat verrechnet – als Richtwert etwa 5–10 % der Gerüstsumme pro Monat. Eine gesetzliche Maximaldauer gibt es nicht, solange das Gerüst geprüft und instand gehalten wird.

So funktioniert die Abrechnung
Die Grundstandzeit deckt den normalen Bauablauf ab. Verzögert sich das Projekt, verlängert sich die Miete automatisch zum offerierten Ansatz, bis die Bauherrschaft die Demontage freimeldet. Üblich ist eine Freimeldefrist von einigen Arbeitstagen, damit die Demontage eingeplant werden kann.
Wichtig beim Offertenvergleich: Prüfen Sie, welche Grundstandzeit enthalten ist und was die Verlängerung kostet. Eine scheinbar günstige Offerte mit kurzer Grundstandzeit kann bei einem verzögerten Bauablauf teurer werden als ein fairer Komplettpreis.
Pflichten während der Standzeit
Während der gesamten Standzeit muss das Gerüst sicher bleiben: Die BauAV verlangt Prüfungen durch eine sachkundige Person nach der Erstellung, nach längeren Arbeitsunterbrüchen und nach Sturm, Schnee oder anderen Ereignissen. Änderungen am Gerüst darf ausschliesslich der Gerüstbauer vornehmen.
Bei sehr langen Standzeiten – etwa bei Grossprojekten über den Winter – gehören zusätzlich Verankerungskontrollen und gegebenenfalls Schneeräumkonzepte dazu. Das organisieren wir als Ersteller im Rahmen der periodischen Prüfung.
Praxisbeispiel: Bei einer Fassadensanierung verzögerte der Fensterlieferant den Ablauf um sechs Wochen. Die Bauherrschaft meldete die Demontage erst nach der Fenstermontage frei – verrechnet wurden zwei zusätzliche Monatsraten gemäss Offerte, ohne Neuaufbau und ohne Diskussion, weil der Verlängerungsansatz von Anfang an transparent war.
Passende Leistungen
Fragen zu Ihrem Projekt? Rufen Sie uns an unter 079 903 87 55 oder fordern Sie eine kostenlose Offerte an – wir antworten innert 48 Stunden.
Mehr aus dem Glossar.
Dachfanggerüst
Ein Dachfanggerüst ist ein Schutzgerüst an der Traufe eines geneigten Dachs, das abrutschende Personen und herabfallendes Material auffängt.
Begriff lesenAbsturzsicherung
Absturzsicherung umfasst alle Massnahmen, die Menschen auf Baustellen vor Abstürzen aus der Höhe schützen.
Begriff lesenBauarbeitenverordnung (BauAV)
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) ist die zentrale Schweizer Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Begriff lesenIhr nächstes Projekt – sicher eingerüstet.
Unverbindliche Offerte innert 48 Stunden. Sprechen Sie mit uns über Ihr Bauvorhaben.