Absturzsicherung
Absturzsicherung umfasst alle Massnahmen, die Menschen auf Baustellen vor Abstürzen aus der Höhe schützen. In der Schweiz schreibt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) ab 2 Metern Absturzhöhe einen Seitenschutz und ab 3 Metern bei Dacharbeiten kollektive Schutzmassnahmen wie Dachfanggerüste vor. Kollektiver Schutz hat dabei immer Vorrang vor individueller Sicherung wie dem Anseilschutz.

Die wichtigsten Schwellenwerte der BauAV
Ab 2 Metern Absturzhöhe braucht es einen dreiteiligen Seitenschutz (Holm, Zwischenholm, Bordbrett) an allen offenen Kanten. Ab 3 Metern gilt bei geneigten Dächern die Pflicht zum Dachfanggerüst, bei Flachdächern zum durchgehenden Seitenschutz entlang der Dachränder. Bodenöffnungen, Schächte und Treppenläufe sind unabhängig von der Höhe zu sichern.
Absturzunfälle sind in der Schweiz die häufigste Ursache schwerer Bauunfälle – entsprechend konsequent kontrolliert die SUVA. Fehlende Absturzsicherung führt regelmässig zum sofortigen Arbeitsunterbruch.
Kollektive und individuelle Systeme
Kollektive Systeme schützen alle Personen ohne deren Zutun: Fassaden- und Dachfanggerüste, Seitenschutz-Systeme, Auffangnetze und Abdeckungen. Individuelle Systeme wie Anseilschutz (PSAgA) sind nur zulässig, wenn kollektiver Schutz technisch nicht möglich oder unverhältnismässig ist – etwa bei kurzen Reparaturen.
Als Gerüstbauer planen wir die Absturzsicherung projektbezogen: vom Seitenschutz auf dem Flachdach über das Dachfanggerüst bis zur kompletten Einhausung. Entscheidend sind Dachform, Neigung, Absturzhöhe und die Dauer der Arbeiten.
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber der ausführenden Handwerker – in der Praxis aber auch bei Bauherrschaft und Bauleitung, die sichere Arbeitsbedingungen ermöglichen müssen. Wer das Gerüst stellt, übernimmt die normgerechte Ausführung; wer es nutzt, muss es vor Arbeitsbeginn auf offensichtliche Mängel prüfen.
Praxisbeispiel: Bei einer PV-Montage auf einem Flachdach in Zug montieren wir Seitenschutz entlang aller Dachränder statt eines Vollgerüsts – die Monteure arbeiten frei auf der Fläche, die Kosten bleiben deutlich unter einem Fassadengerüst, und die BauAV-Vorgaben sind vollständig erfüllt.
Passende Leistungen
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Mehr aus dem Glossar.
Dachfanggerüst
Ein Dachfanggerüst ist ein Schutzgerüst an der Traufe eines geneigten Dachs, das abrutschende Personen und herabfallendes Material auffängt.
Begriff lesenBauarbeitenverordnung (BauAV)
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) ist die zentrale Schweizer Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Begriff lesenSN EN 12811
SN EN 12811 ist die in der Schweiz gültige europäische Norm für temporäre Konstruktionen im Bauwesen – sprich Arbeitsgerüste.
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