Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) ist die zentrale Schweizer Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Für den Gerüstbau regelt sie unter anderem, ab welcher Höhe Gerüste und Absturzsicherungen Pflicht sind, wie Gerüste beschaffen sein müssen und wer sie prüfen muss. Die aktuelle Fassung ist seit 1. Januar 2022 in Kraft.

Die wichtigsten Gerüst-Regeln der BauAV
Bei Hochbauarbeiten ist ab 3 Metern Absturzhöhe ein Fassadengerüst zu erstellen; Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ab 2 Metern mit Seitenschutz gesichert sein. Gerüste müssen der Norm SN EN 12811 entsprechen, für die vorgesehenen Lasten ausgelegt sein und dürfen nur durch fachkundige Betriebe erstellt, geändert und demontiert werden.
Die Verordnung verlangt zudem die sichtbare Kennzeichnung des Gerüsts (Gerüstersteller, zulässige Lasten) und die Prüfung durch eine sachkundige Person – nach der Erstellung, nach längeren Unterbrüchen und nach Ereignissen wie Sturm oder starkem Schneefall.
Was bedeutet das für Bauherren?
Als Bauherr oder Bauleitung müssen Sie sicherstellen, dass die Gerüstarbeiten an einen fachkundigen Betrieb vergeben werden und das Gerüst während der ganzen Bauzeit vorschriftsgemäss bleibt. Eigenmächtige Änderungen – etwa das Entfernen von Seitenschutz oder Verankerungen durch Handwerker – sind verboten und gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei SUVA-Kontrollen.
Die SUVA kontrolliert Baustellen unangekündigt. Bei gravierenden Mängeln kann sie die Arbeiten sofort stoppen – mit entsprechenden Termin- und Kostenfolgen für das ganze Projekt.
BauAV und SUVA – wie hängt das zusammen?
Die BauAV ist eine Verordnung des Bundesrats; die SUVA ist das Durchführungsorgan, das ihre Einhaltung auf Baustellen kontrolliert und mit Merkblättern konkretisiert. Wenn von «SUVA-konform» die Rede ist, ist in der Regel die Einhaltung von BauAV und den zugehörigen SUVA-Regeln gemeint.
Praxisbeispiel: Bei einer Fassadensanierung in Baar entfernte ein Handwerksbetrieb eigenmächtig zwei Gerüstverankerungen, um Rollläden zu montieren. Bei der wöchentlichen Kontrolle stellten wir die Manipulation fest, montierten die Anker nach und dokumentierten den Vorfall – genau diese Prüfpflicht verlangt die BauAV.
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Dachfanggerüst
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SN EN 12811 ist die in der Schweiz gültige europäische Norm für temporäre Konstruktionen im Bauwesen – sprich Arbeitsgerüste.
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