SN EN 12811
SN EN 12811 ist die in der Schweiz gültige europäische Norm für temporäre Konstruktionen im Bauwesen – sprich Arbeitsgerüste. Sie definiert Leistungsanforderungen wie Lastklassen (1–6), Breitenklassen und Höhenklassen sowie die Anforderungen an Entwurf und Bemessung. Die Bauarbeitenverordnung erklärt die Norm für verbindlich: Gerüste auf Schweizer Baustellen müssen ihr entsprechen.

Was die Norm regelt
Teil 1 der Norm (EN 12811-1) legt fest, welche Nutzlasten eine Gerüstlage je nach Lastklasse tragen muss, wie breit Beläge zu sein haben und welche Sicherheitsabstände gelten. Teil 2 und 3 regeln Werkstoffe und Versuchsverfahren. Für die Praxis am wichtigsten sind die Lastklassen: Sie bestimmen, ob auf dem Gerüst nur inspiziert, gestrichen oder auch schweres Material gelagert werden darf.
Ergänzend gilt EN 12810 für vorgefertigte Systemgerüste (Fassadengerüste aus Serienbauteilen). Zusammen bilden die beiden Normen den technischen Massstab, an dem SUVA und Bauleitung ein Gerüst messen.
Warum das für Ihr Projekt zählt
Ein normgerechtes Gerüst ist die Voraussetzung dafür, dass Handwerker darauf arbeiten dürfen und der Versicherungsschutz greift. In der Offerte erkennen Sie die Norm an Angaben wie «Lastklasse 3 nach SN EN 12811» – fehlen solche Angaben, ist Vorsicht geboten.
Wir planen jedes Gerüst nach SN EN 12811, weisen Lastklasse und Einsatzzweck in der Offerte aus und übergeben die Konstruktion dokumentiert. So haben Bauherrschaft, Handwerker und Kontrollorgane dieselbe verbindliche Grundlage.
Praxisbeispiel: Für eine Fassadensanierung mit Verputzarbeiten offerieren wir Lastklasse 3 (200 kg/m²) – ausreichend für Personen, Werkzeug und Material des Tagesbedarfs. Für die anschliessende Natursteinmontage am Sockel verstärken wir zwei Felder auf Lastklasse 5, statt das ganze Gerüst teurer auszulegen.
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