Fanggerüst
Ein Fanggerüst ist ein Schutzgerüst, dessen Beläge so angeordnet sind, dass sie abstürzende Personen sicher auffangen. Es kommt zum Einsatz, wo Arbeitsplätze nicht direkt gesichert werden können – etwa an Rohbaukanten oder bei Arbeiten auf Dächern. Die Fanglage darf dabei nur eine begrenzte Höhendifferenz zum Arbeitsplatz aufweisen; beim geneigten Dach übernimmt das Dachfanggerüst mit Fangwand diese Funktion.

So funktioniert die Fanglage
Je grösser die mögliche Absturzhöhe, desto breiter muss die Fanglage sein – die Norm koppelt Absturzhöhe und Belagsbreite. Zusätzlich gelten Anforderungen an die Stossfestigkeit der Beläge und den Anschluss an die Fassade, damit niemand zwischen Gerüst und Gebäude fallen kann.
Fanggerüste sind als Schutzmassnahme immer zweite Wahl: Wo möglich, verhindert der Seitenschutz den Absturz direkt. Erst wenn das nicht praktikabel ist – typisch bei Rohbauarbeiten an der Kante –, kommt die auffangende Lösung zum Zug.
Abgrenzung zum Dachfanggerüst
Das Dachfanggerüst ist die Spezialform für geneigte Dächer: Fanglage plus mindestens 1 Meter hohe Fangwand an der Traufe. Das allgemeine Fanggerüst sichert dagegen horizontale Absturzkanten an Fassaden, Decken und Öffnungen. Beide unterliegen der BauAV und müssen dokumentiert geprüft werden.
Praxisbeispiel: Beim Aufmauern eines Attikageschosses arbeitet der Maurer an der offenen Gebäudekante. Wir ziehen die oberste Gerüstlage als Fanglage knapp unter das Arbeitsniveau und rüsten sie mit verstärktem Seitenschutz aus – die Kante bleibt frei bearbeitbar, der Absturz ist trotzdem gesichert.
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Dachfanggerüst
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