Gerüstabnahme & Gerüstausweis
Die Gerüstabnahme ist die dokumentierte Prüfung eines fertig montierten Gerüsts durch eine sachkundige Person, bevor es genutzt werden darf. Das Ergebnis wird im Gerüstausweis (auch Prüfprotokoll oder Gerüstkennzeichnung) festgehalten: Ersteller, Lastklasse, Prüfdatum und Einschränkungen. Erst mit dieser Freigabe dürfen Handwerker das Gerüst betreten.

So läuft die Abnahme ab
Nach der Montage prüft der Gerüstersteller die Konstruktion systematisch: Fundation und Spindeln, Verankerungen, Beläge, Seitenschutz, Zugänge, Eckausbildungen und die Übereinstimmung mit der geplanten Lastklasse. Mängel werden sofort behoben. Anschliessend wird das Gerüst gekennzeichnet – gut sichtbar am Zugang.
Die Nutzer bleiben in der Pflicht: Jeder Betrieb, der das Gerüst betritt, muss es vorgängig auf offensichtliche Mängel kontrollieren (Sichtprüfung). Stellt jemand einen Mangel fest, ist die Arbeit zu unterbrechen und der Gerüstbauer zu informieren.
Wann muss neu geprüft werden?
Die BauAV verlangt eine erneute Prüfung nach jeder Änderung am Gerüst, nach längeren Nutzungsunterbrüchen und nach aussergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm, starkem Schneefall oder Anprall. Bei langen Standzeiten empfiehlt sich zusätzlich ein fester Prüfrhythmus – wir dokumentieren jede Kontrolle im Protokoll.
Warum das für Sie wichtig ist
Ohne dokumentierte Abnahme drohen bei einem Unfall haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme – auch für die Bauherrschaft. Verlangen Sie deshalb bei jedem Gerüst die Übergabe mit Ausweis. Bei uns gehört sie zum Standard: kein Gerüst geht ohne dokumentierte Prüfung in die Nutzung.
Praxisbeispiel: Nach einem Föhnsturm mit Böen über 100 km/h kontrollieren wir alle stehenden Gerüste im Umkreis: Verankerungen nachziehen, Netze prüfen, Protokoll nachführen. Zwei Baustellen erhalten noch am selben Tag die erneute Freigabe – die Handwerker verlieren keine Arbeitszeit.
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