Schutzdach (Passantenschutz)
Ein Schutzdach ist eine stabile, dichte Überdachung über Gehwegen, Eingängen und Verkehrsflächen im Gefahrenbereich einer Baustelle. Es fängt herabfallendes Material auf und ermöglicht, dass Trottoirs und Zugänge während der Bauzeit offen bleiben. Sobald über öffentlichem Grund oder belebten Zugängen gearbeitet wird, gehört das Schutzdach zum Pflichtprogramm des Gerüstbauers.

Anforderungen an ein Schutzdach
Die Überdachung muss dicht und tragfähig sein – üblicherweise aus vollflächigen Belägen mit erhöhter Aussenkante oder geneigter Prallwand, damit Material nicht über den Rand springt. Die Durchgangshöhe orientiert sich an der Nutzung: Fussgänger brauchen mindestens rund 2,5 Meter, Einfahrten entsprechend mehr. Beleuchtung und Signalisation kommen bei öffentlichen Durchgängen dazu.
Statisch ist das Schutzdach Teil des Gerüsts: Die zusätzlichen Lasten aus Belag, Schnee und aufprallendem Material fliessen in die Bemessung von Stellfläche und Verankerung ein.
Zusammenspiel mit der Bewilligung
Gerüste und Schutzdächer auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung der Gemeinde – oft mit Auflagen zu Durchgangsbreite, Beleuchtung und Signalisation, die das Schutzdach direkt betreffen. Wir planen beides zusammen und übernehmen auf Wunsch das Bewilligungsverfahren.
Praxisbeispiel: Bei einer Fassadensanierung an einer Geschäftsstrasse in Zug bleibt der Ladeneingang unter dem Gerüst in Betrieb. Unser beleuchtetes Schutzdach mit 2,7 Metern Durchgangshöhe führt die Kundschaft sicher zum Eingang – die Auflage der Stadt war Bestandteil der Gerüstbewilligung.
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