Seitenschutz
Der Seitenschutz ist die Absturzsicherung an den offenen Seiten von Gerüstlagen, Dächern und Arbeitsplätzen. Er besteht in der Schweiz aus drei Teilen: Geländerholm auf rund 1 Meter Höhe, Zwischenholm und Bordbrett. Die Bauarbeitenverordnung verlangt ihn ab 2 Metern Absturzhöhe – auf Gerüsten gehört er unabhängig davon zur Standardausrüstung jeder Arbeitslage.

Aufbau und Funktion der drei Teile
Der Geländerholm verhindert das Überkippen einer Person, der Zwischenholm das Durchrutschen, und das mindestens 15 cm hohe Bordbrett stoppt Werkzeug und Material, bevor es in die Tiefe fällt. Alle drei Teile müssen die normierten Kräfte aufnehmen können – ein gespanntes Absperrband ist kein Seitenschutz.
Auf Flachdächern übernimmt der temporäre Seitenschutz entlang der Dachränder dieselbe Funktion, etwa bei Photovoltaik-Montagen: Er macht das ganze Dach zur gesicherten Arbeitsfläche, ohne dass ein Vollgerüst nötig ist.
Die häufigsten Fehler
Fehlende Bordbretter, für den Materialtransport ausgehängte Holme, die nach Feierabend nicht wieder montiert werden, und Lücken an Eckübergängen sind die Klassiker bei Baustellenkontrollen. Wichtig: Seitenschutz darf nur der Gerüstbauer entfernen oder versetzen – auch kurzfristig.
Praxisbeispiel: Für eine PV-Montage auf einem 600 m² grossen Gewerbe-Flachdach in Rotkreuz montieren wir 110 Laufmeter Seitenschutz entlang aller Dachränder plus gesicherten Dachaufstieg – die Solarteure arbeiten wochenlang frei auf der Fläche, ohne Anseilschutz und ohne Vollgerüst.
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Mehr aus dem Glossar.
Dachfanggerüst
Ein Dachfanggerüst ist ein Schutzgerüst an der Traufe eines geneigten Dachs, das abrutschende Personen und herabfallendes Material auffängt.
Begriff lesenAbsturzsicherung
Absturzsicherung umfasst alle Massnahmen, die Menschen auf Baustellen vor Abstürzen aus der Höhe schützen.
Begriff lesenBauarbeitenverordnung (BauAV)
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) ist die zentrale Schweizer Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
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