Treppenturm
Ein Treppenturm ist eine frei stehende oder am Gebäude verankerte Gerüstkonstruktion mit innenliegenden Treppenläufen, die einen sicheren und ermüdungsfreien Auf- und Abstieg auf Baustellen ermöglicht. Er ersetzt Leiternaufstiege überall dort, wo viele Personen, Werkzeug oder Material regelmässig die Ebene wechseln – oder wo ein Fluchtweg gefordert ist.

Wann ein Treppenturm gefordert ist
Leitern sind nur für kurze, gelegentliche Aufstiege zulässig. Sobald Verkehrswege regelmässig und von vielen Personen genutzt werden, verlangen BauAV und SUVA-Praxis komfortablere und sicherere Zugänge – Treppentürme mit Handläufen, ausreichender Breite und ebenen Podesten. Auch als temporärer Fluchtweg bei Umbauten im Bestand oder bei Anlässen kommt der Treppenturm zum Einsatz.
Öffentlich zugängliche Treppentürme – etwa bei Trottoir-Umleitungen – brauchen zusätzlich kindersichere Geländer, Beleuchtung und rutschfeste Beläge.
Bauformen und Kosten
Treppentürme entstehen aus Modulgerüst-Systemen und lassen sich in Höhe, Grundriss und Podestanordnung frei konfigurieren – freistehend mit Ballastierung oder am Bauwerk verankert. Als Richtwert beginnt die Miete bei etwa CHF 1'500 pro Monat, abhängig von Höhe, Ausstattung und Standort.
Praxisbeispiel: Beim Umbau eines Schulhauses muss der zweite Fluchtweg während der Bauzeit erhalten bleiben. Unser verankerter Treppenturm mit beleuchteten Podesten übernimmt diese Funktion drei Monate lang – abgenommen durch die Feuerpolizei, genutzt von Schülern und Handwerkern.
Passende Leistungen
Fragen zu Ihrem Projekt? Rufen Sie uns an unter 079 903 87 55 oder fordern Sie eine kostenlose Offerte an – wir antworten innert 48 Stunden.
Mehr aus dem Glossar.
Dachfanggerüst
Ein Dachfanggerüst ist ein Schutzgerüst an der Traufe eines geneigten Dachs, das abrutschende Personen und herabfallendes Material auffängt.
Begriff lesenAbsturzsicherung
Absturzsicherung umfasst alle Massnahmen, die Menschen auf Baustellen vor Abstürzen aus der Höhe schützen.
Begriff lesenBauarbeitenverordnung (BauAV)
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) ist die zentrale Schweizer Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Begriff lesenIhr nächstes Projekt – sicher eingerüstet.
Unverbindliche Offerte innert 48 Stunden. Sprechen Sie mit uns über Ihr Bauvorhaben.