Sturmwarnung: Was mit dem Gerüst passiert – und wer verantwortlich ist
Bei Sturmwarnung gilt am Gerüst eine klare Rollenteilung: Der Gerüstbauer verantwortet die sturmsichere Konstruktion und prüft nach dem Ereignis, die nutzenden Betriebe räumen loses Material von den Belägen – und niemand arbeitet bei starkem Wind in der Höhe. Moderne Gerüste überstehen Stürme problemlos, wenn Verankerung und Bekleidung stimmen.

Vor dem Sturm
Die Sturmsicherheit entsteht bei der Planung: Das Ankerraster ist auf die Windlast ausgelegt – bei Netzen dichter, bei Vollplanen nochmals dichter. Vor angekündigten Ereignissen kontrollieren wir exponierte Gerüste zusätzlich und schliessen, wo nötig, Planenfelder oder öffnen sie gezielt, um Windangriffsfläche zu reduzieren. Handwerker räumen Werkzeug, Kübel und loses Material von den Lagen – die häufigste Schadensquelle sind nicht Gerüstteile, sondern herumfliegende Baustelleneinrichtung.
Nach dem Sturm
Nach starkem Wind ist die Prüfung durch eine sachkundige Person Pflicht, bevor weitergearbeitet wird: Verankerung, Beläge, Netze, Konsolen. Diese Kontrolle übernehmen wir als Ersteller und dokumentieren sie im Protokoll. Schäden am Gerüst selbst sind Sache des Gerüstbauers; Schäden am Gebäude durch Elementarereignisse deckt in der Regel die Gebäudeversicherung.
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