Hagelschaden (Gebäude)
Ein Hagelschaden ist eine Beschädigung der Gebäudehülle durch Hagelkörner – typisch an Ziegeln, Dachfenstern, Lichtkuppeln, Spenglerblechen, Storen, Verputz und Solarmodulen. In der Schweiz gilt Hagel als Elementarschaden und ist über die Gebäudeversicherung gedeckt. Entscheidend nach dem Ereignis sind drei Schritte: dokumentieren, der Versicherung melden und die beschädigten Stellen vor dem nächsten Regen sichern lassen – mit Notabdeckung, Notdach und einem Gerüst für die Reparatur.

Wie Hagel Gebäude beschädigt
Ab etwa 2 Zentimetern Korngrösse richtet Hagel an Dächern Schaden an, ab 3 bis 5 Zentimetern werden die Schäden flächig: Tonziegel brechen oder bekommen Haarrisse, Betonziegel splittern an den Kanten, Faserzementplatten reissen. Dachfenster aus Kunststoff, Lichtkuppeln und Lichtbänder werden durchschlagen, Blechteile wie Rinnen, Kamineinfassungen und Fensterbänke verbeulen. An der Fassade zeigen sich Einschläge in Verputz und Aussendämmung; Lamellenstoren und Rollläden werden verformt. Photovoltaik-Module überstehen kleinere Körner meist, grössere hinterlassen sichtbare Brüche oder unsichtbare Mikrorisse.
Tückisch ist die Verzögerung: Ein gesprungener Ziegel, ein gerissener Kittfalz oder ein leicht verschobenes Blech fällt oft erst beim nächsten Starkregen auf – als Wasserfleck an der Decke. Deshalb gehört nach jedem grösseren Hagelzug eine fachliche Dachkontrolle dazu, auch wenn vom Boden aus alles intakt wirkt.
Wer zahlt den Hagelschaden?
Hagel ist in der Schweiz ein Elementarschaden. Schäden am Gebäude selbst – Dach, Fassade, fest montierte Storen, fest installierte PV-Anlage – deckt die Gebäudeversicherung: in 19 Kantonen die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung, in den GUSTAVO-Kantonen (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden) eine private Gebäudeversicherung. Fahrzeuge laufen über die Teilkasko, Gartenmöbel und bewegliche Sachen über die Hausratversicherung.
Zum versicherten Schaden gehören in der Regel auch die Sofortmassnahmen, mit denen Sie Folgeschäden verhindern – Notabdeckung, Notdach, Sicherungsgerüst. Denn als Eigentümer sind Sie zur Schadenminderung verpflichtet. Wichtig ist eine Offerte, in der diese Positionen klar ausgewiesen sind, damit der Schadenexperte sie dem Ereignis zuordnen kann.
Die Rolle des Gerüstbauers
Jede Reparatur auf dem Dach ab 3 Metern Absturzhöhe braucht eine Absturzsicherung nach Bauarbeitenverordnung – auch nach einem Unwetter. Das Dachfanggerüst ist deshalb der erste Schritt: Es sichert Dachdecker, Spengler und Solarteur, trägt die Notdach-Konstruktion und dient als Ablage für neue Ziegel und Module. Steht es einmal, erledigen alle Gewerke ihre Arbeit auf derselben Konstruktion – eine Rechnung, ein Aufbau.
Praxisbeispiel: Nach einem Hagelzug mit 4 Zentimeter grossen Körnern meldet ein Eigentümer in Cham zerschlagene Dachfenster und lose Ziegel. Wir stellen am Folgetag ein Dachfanggerüst und decken die offenen Stellen ab; der Dachdecker findet bei der Kontrolle 60 weitere gerissene Ziegel, die vom Boden nicht sichtbar waren. Die Offerte mit ausgewiesener Notmassnahme geht als Teil des Schadendossiers an die Gebäudeversicherung.
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Begriff lesenIhr nächstes Projekt – sicher eingerüstet.
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