Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude durch Feuer und Elementarereignisse wie Hagel, Sturm, Hochwasser oder Schneedruck. In 19 Kantonen ist sie als kantonale Gebäudeversicherung (KGV) obligatorisch und staatlich organisiert, in den sieben GUSTAVO-Kantonen wird sie bei einem privaten Versicherer abgeschlossen. Versichert ist das Gebäude mit allen fest verbundenen Teilen – Dach, Fassade, Storen, fest installierte PV-Anlage. Sofortmassnahmen nach einem Schaden, etwa Notdach und Sicherungsgerüst, sind in der Regel mitgedeckt.

Kantonal oder privat: Das Schweizer System
In 19 Kantonen gibt es ein Monopol: Die kantonale Gebäudeversicherung – etwa GVZ in Zürich, AGV im Aargau, GVL in Luzern, GVB in Bern, Solothurnische Gebäudeversicherung – versichert jedes Gebäude obligatorisch gegen Feuer und Elementarschäden, oft zum Neuwert und mit kantonsweit einheitlichen Prämien. In den GUSTAVO-Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden sind Eigentümer frei in der Wahl eines privaten Versicherers; die Elementardeckung ist dort per Gesetz mit der Feuerversicherung verbunden.
Im Kanton Zug – unserem Standort – ist die Gebäudeversicherung Zug zuständig. Für unsere Einsatzgebiete Luzern, Zürich, Aargau und Solothurn gelten die jeweiligen kantonalen Anstalten, im Kanton Schwyz dagegen private Versicherer.
Was nach Hagel und Sturm gedeckt ist
Gedeckt sind Schäden an der Gebäudesubstanz und allem, was fest damit verbunden ist: Ziegel und Unterdach, Dachfenster und Lichtkuppeln, Spenglerarbeiten, Fassade und Wärmedämmung, Storen, Rollläden, fest montierte Solaranlagen, Sonnenkollektoren, Balkonverglasungen. Nicht über die Gebäudeversicherung laufen Hausrat, Fahrzeuge, Gartenmobiliar und meist auch Umgebungsschäden wie Zäune oder Bepflanzung.
Versichert ist ausserdem, was zur Behebung des Schadens nötig ist – inklusive der Kosten, die entstehen, um den Schaden zu begrenzen. Notabdeckung, Notdach und das Gerüst für die Reparatur gehören in diese Kategorie. Pro Ereignis gilt ein Selbstbehalt, der je nach Kanton und Police unterschiedlich hoch ist.
So läuft die Schadenmeldung
Melden Sie den Schaden umgehend – online, telefonisch oder per Formular – mit Adresse, Datum des Ereignisses, Beschreibung und Fotos. Bei grossen Ereignissen richten die kantonalen Versicherungen oft Sammelverfahren ein und schicken Schätzer in die betroffenen Gemeinden. Sichern dürfen und müssen Sie sofort; für die Reparatur selbst wartet man in der Regel die Freigabe ab oder holt Offerten ein, die der Versicherung als Grundlage dienen. Unsere Gerüstofferte weist Notmassnahme, Gerüstfläche und Standzeit getrennt aus – so passt sie direkt ins Dossier.
Praxisbeispiel: Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft in Baar meldet nach einem Hagelzug Schäden an Dach, Storen und PV-Anlage. Die Verwaltung bündelt alles in einer Schadenmeldung an die Gebäudeversicherung Zug, wir liefern eine Offerte mit drei Positionen: Sofortabdeckung, Dachfanggerüst für Dachdecker und Solarteur, Standzeit acht Wochen. Der Schätzer nimmt die Offerte in die Schadenberechnung auf; die Reparatur läuft auf einem einzigen Gerüst.
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