Schadenmeldung (Gebäudeversicherung)
Die Schadenmeldung ist die formelle Anzeige eines Gebäudeschadens an die Gebäudeversicherung – nach Hagel, Sturm oder Wassereintritt so rasch wie möglich, meist innert weniger Tage. Sie enthält Adresse und Gebäude, Datum und Art des Ereignisses, eine Beschreibung der Schäden, Fotos und, sobald verfügbar, Offerten für Sicherung und Reparatur. Eine vollständige Meldung beschleunigt die Schätzung und die Freigabe; die Gerüstofferte gehört mit separat ausgewiesener Sofortmassnahme dazu.

Frist und Form
Alle Policen verlangen die Meldung «unverzüglich» oder «sofort» – in der Praxis heisst das: innert weniger Tage, bei grossen Ereignissen spätestens innert der von der Versicherung kommunizierten Frist. Kantonale Gebäudeversicherungen bieten Online-Formulare, viele auch Apps; nach flächigen Hagelzügen richten sie oft ein vereinfachtes Verfahren mit Schätzer-Touren durch die betroffenen Gemeinden ein. Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zur Ablehnung, kann aber die Beweisführung erschweren, wenn zwischenzeitlich weiterer Regen Schäden vergrössert hat.
Was in die Meldung gehört
Erstens die Identifikation: Adresse, Gebäudenummer oder Policennummer, Eigentümer beziehungsweise Verwaltung. Zweitens das Ereignis: Datum, Uhrzeit, Art (Hagel, Sturm, Wasser). Drittens der Schaden: welche Bauteile – Dach, Dachfenster, Storen, Fassade, PV-Anlage – und in welchem Ausmass. Viertens Fotos: Übersicht und Details, mit Datum, aus sicherer Distanz; bei Hagel gerne auch die Körner neben einem Massstab. Fünftens die Massnahmen: Was wurde zur Sicherung bereits veranlasst, mit welchen Kosten.
Was nicht in die erste Meldung muss: die vollständige Reparaturofferte. Melden Sie zuerst, ergänzen Sie später. Wichtig ist nur, dass Sofortmassnahmen als solche dokumentiert sind – Foto vor der Abdeckung, Foto danach, Rechnung oder Offerte mit klarer Bezeichnung.
Die Gerüstofferte im Dossier
Das Gerüst ist meist die grösste Einzelposition neben der eigentlichen Reparatur – und jene, die Schätzer am häufigsten hinterfragen, wenn sie unklar ist. Unsere Offerten weisen deshalb getrennt aus: die Sofortmassnahme (Notgerüst, Notabdeckung, Notdach), das Sanierungsgerüst mit Gerüstfläche in m² und Lastklasse, die Grundstandzeit und den Verlängerungsansatz. So kann der Schätzer jede Position dem Ereignis zuordnen. Für Verwaltungen mit mehreren Liegenschaften erstellen wir eine Offerte pro Objekt, zusammengefasst in einem Sammelauftrag.
Praxisbeispiel: Eine Liegenschaftsverwaltung in Zug meldet nach einem Hagelzug fünf Objekte in einem Sammelverfahren an die Gebäudeversicherung – je Objekt mit Fotos, Schadenliste und unserer Gerüstofferte. Der Schätzer besucht alle fünf an einem Vormittag; die Freigabe für Sicherung und Dachreparatur liegt nach vier Tagen vor, das erste Gerüst steht bereits.
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