Schadenminderungspflicht
Die Schadenminderungspflicht verpflichtet Versicherte, nach einem Schadenereignis alles Zumutbare zu tun, damit der Schaden nicht grösser wird. Nach Hagel oder Sturm heisst das konkret: offene Dachflächen abdecken, lose Teile sichern, eindringendes Wasser stoppen. Wer das unterlässt, riskiert eine Kürzung der Versicherungsleistung für die Folgeschäden. Im Gegenzug übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten der Sofortmassnahmen – Notabdeckung, Notdach, Sicherungsgerüst – als Teil des Schadens.

Was die Pflicht konkret verlangt
Grundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz und die jeweilige Police: Der Versicherte muss nach Eintritt des Schadens «nach Möglichkeit für die Erhaltung und Rettung der versicherten Sachen sorgen». Zumutbar ist, was ein vernünftiger Eigentümer ohne Eigengefährdung tun würde – also den Fachmann aufbieten, nicht selbst bei Nacht aufs nasse Dach steigen. Konkret: Abdeckung organisieren, Wasser auffangen und ableiten, beschädigte Storen hochziehen, Strom bei beschädigter PV-Anlage vom Fachmann prüfen lassen.
Die Pflicht beginnt sofort. Wer nach einem Hagelzug mit offenen Dachfenstern eine Woche wartet, bis der Regen die Decken durchnässt hat, muss mit Diskussionen über die Folgeschäden rechnen. Was dagegen niemand verlangt: die definitive Reparatur vor der Freigabe. Sichern ja, sanieren nach Absprache.
Kosten der Sofortmassnahmen
Weil die Schadenminderung im Interesse der Versicherung liegt, trägt sie deren Kosten in der Regel mit – auch wenn die Massnahme am Ende nicht nötig gewesen wäre, solange sie vernünftig war. Dazu zählen Notabdeckungen mit Planen, ein Notdach über grösseren offenen Flächen, das Notgerüst für den sicheren Zugang, Trocknungsgeräte bei Wassereintritt. Entscheidend ist, dass die Massnahme dokumentiert und in der Rechnung als solche erkennbar ist.
Deshalb fotografieren wir vor jeder Notsicherung den Zustand und weisen die Sofortmassnahme in der Offerte als eigene Position aus. Bleibt das Gerüst anschliessend für die Reparatur stehen, folgt die reguläre Position mit Gerüstfläche und Standzeit.
Abgrenzung: Unterhaltspflicht
Nicht zu verwechseln mit der Schadenminderung ist die Unterhaltspflicht vor dem Ereignis. Ein seit Jahren lockeres Blech, das beim ersten Sturm wegfliegt, oder ein poröser Dachfenster-Kitt sind Unterhaltsmängel – hier kann die Versicherung kürzen oder ablehnen. Eine periodische Dachkontrolle ist darum die beste Vorsorge, auch versicherungstechnisch.
Praxisbeispiel: Nach einem nächtlichen Hagelzug sind an einem Mehrfamilienhaus in Zug drei Lichtkuppeln durchschlagen, Regen ist angesagt. Die Verwaltung ruft uns morgens an; bis Mittag stehen ein Rollgerüst auf dem Flachdach und provisorische Abdeckungen, dokumentiert mit Fotos vor und nach der Sicherung. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Sofortmassnahme vollständig – die Wohnungen darunter bleiben trocken.
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