Sturmschaden (Dach & Fassade)
Ein Sturmschaden ist ein durch starken Wind verursachter Schaden am Gebäude – abgedeckte Dächer, weggerissene Ziegel und Bleche, umgestürzte Bäume auf Dach oder Fassade, beschädigte Storen und Solarmodule. Für die Versicherung gilt als Sturm ein Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt. Sturmschäden sind Elementarschäden und über die Gebäudeversicherung gedeckt; die Sicherung offener Dachflächen mit Abdeckung und Notgerüst gehört zu den versicherten Sofortmassnahmen.

Typische Sturmschäden am Gebäude
Wind greift dort an, wo er Halt findet: an Traufen, Firsten und Ortgängen hebt er Ziegel ab – zuerst die Randreihen, dann flächig. Blechabdeckungen, Firstbleche und Kamineinfassungen werden aufgerollt, Rinnen abgerissen. Auf Flachdächern hebt der Sog lose verlegte Folien und Kiesbeläge, Photovoltaik-Module auf aufgeständerten Systemen kippen oder verrutschen. Dazu kommen Sekundärschäden: umstürzende Bäume, herumfliegende Teile von Nachbargebäuden, verstopfte Abläufe mit Wasserrückstau.
Auch Gerüste sind Windangriffsflächen. Ein korrekt verankertes Gerüst übersteht Stürme problemlos, ein mangelhaft verankertes oder mit Planen verkleidetes Gerüst wird selbst zum Risiko. Wie wir Gerüste bei Sturmwarnung sichern, steht im Ratgeber «Sturm und Gerüst».
Wann die Versicherung von Sturm spricht
Massgebend ist die Definition in den Versicherungsbedingungen: Sturm ist Wind von mindestens 75 km/h. Die Versicherer stützen sich auf die Messstationen von MeteoSchweiz; ergänzend zählt, ob in der Umgebung Bäume umgeworfen oder Dächer abgedeckt wurden. Unterhalb dieser Schwelle gilt der Schaden nicht als Elementarereignis – dann stellt sich die Frage nach dem Unterhalt: War das Blech schon locker, der Ziegel schon gebrochen?
Deshalb lohnt sich Vorsorge doppelt: Ein gut unterhaltenes Dach hält Wind stand, und im Schadenfall gibt es keine Diskussion über Unterhaltsmängel.
Sichern nach dem Sturm
Erste Regel: nicht selbst aufs Dach, solange der Wind nicht abgeflaut ist – herabfallende Teile und Absturz sind die häufigsten Unfallursachen nach Stürmen. Dann: dokumentieren, melden, sichern. Offene Dachflächen brauchen sofort eine Abdeckung; ab 3 Metern Absturzhöhe ist dafür ein Dachfanggerüst oder eine gleichwertige Absturzsicherung Pflicht. Das Gerüst bleibt anschliessend für die Reparatur stehen und dient Dachdecker und Spengler gemeinsam.
Praxisbeispiel: Ein Wintersturm reisst in Luzern an einem Mehrfamilienhaus die Firstbleche und zwei Reihen Ziegel weg. Nach der Meldung an die Gebäudeversicherung Luzern stellen wir am nächsten Morgen ein Dachfanggerüst entlang der betroffenen Traufe; der Dachdecker deckt bis Mittag provisorisch ab und liefert die Reparaturofferte. Die gemessenen Böen von 110 km/h sichern die Deckung als Elementarschaden.
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